WERBEANLAGEN

Ausleger

Ausleger erfüllen eine wichtige Aufgabe. Nicht alle Fassaden sind gut einzusehen. Die Werbeanlage über dem Eingang ist zwar vorhanden, aber die Straße ist entweder so klein und schmal oder weit und lang, dass man mehr Aufmerksamkeit erzeugt, wenn man eine zusätzliche Werbeanlage orthogonal zum Gebäude anbringt. - Den Werbeausleger!

Der Werbeausleger wird vielfach als zusätzliche Möglichkeit neben der Flachwerbeanlage genutzt und enthält idealerweise vereinfachte oder verkürzte Werbeaussagen wie ein Logo. In vielen Städten ist der Einsatz von Auslegern bauamtsseitig auf eine bestimmte Höhe begrenzt. Die Werbesatzungen der einzelnen Städte und Gemeinden geben darüber nähere Auskunft. Grob lässt sich dieser Bereich eingrenzen auf den Brüstungsbereich des ersten Obergeschosses mit einer Unterkante von mindestens 2,40 m. Die zulässige Auslage, also der maximale Wandabstand über alles liegt häufig bei 1m, selten darüber.

In Innenstadtlagen sind bestimmte Straßenzüge von den Regelungen ausgenommen. Das betrifft Fußgängerzonen, große Plätze oder Sondergebiete. Hier sind Ausleger, die mehrere Geschosse überspannen, keine Seltenheit.

Ausleger haben naturgemäß immer zwei Seiten. Die Stabilität erhalten sie über eine mittig liegende Konstruktion, die je nach Größe, Wandlage und vorherrschender Windsituation entsprechend stabil ausgeführt werden muss.

Ausführungvarianten reichen von kleinen abgehängten und mit Bogenstrahlern beleuchteten Schildplatten, über doppelseitig LED-beleuchtete Leuchttransparente bis zu Sonderlösungen mit selbstleuchtenden Einzelbuchstaben, die doppelseitig auf einen Träger montiert sind.

Alles ist möglich.

Ausleger
No image found-Position 6
No image found-Position 7
RAHMEN

Tragender Rahmen, aus Aluminium. Die LED-Beleuchtung kann über die Seitenzarge oder über vollflächig bestücktes Innenblech erfolgen.

WERBEFLÄCHE

Ansichtsflächen können aus Acrylglas oder aus Alublech mit einem dekupierten mit Acrylglas hinterlegtem Logo sein. Jeder Pylon hat eine nach seinem Einsatzzweck bestimmte eigene Ausführung.